Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Reinigungsservice Zürich

Stand: 14. September 2022

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reinigungsservice Zürich – nachfolgend «AGB» genannt – regeln den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen bei der Reinigungsservice Zürich. Die AGB und die Vertragsdokumente bilden die vollständige Vereinbarung. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

Artikel 1 – Pflichten der Reinigungsservice Zürich

Die Reinigungsservice Zürich ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt auszuführen. Bei unkorrekten Objektdaten muss sie den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Artikel 2 – Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Weichen die Angaben im Vertrag von den vor Ort festgestellten Daten ab, kann die Reinigungsservice Zürich einen angemessenen Zuschlag verlangen.

Artikel 3 – Preise und Zusatzleistungen

Wie werden die Preise berechnet?

Die Preise werden pauschal, mit Kostendach oder nach Stundenaufwand berechnet. Verbindlich sind die Vereinbarungen im Vertrag. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.

Aus vertraglichen und versicherungstechnischen Gründen wird ein Mindestaufwand von 3 Stunden verrechnet. Danach erfolgt die Abrechnung auf die Viertelstunde genau. In der Hochsaison behalten wir uns einen Preiszuschlag vor, der in der Offerte festgehalten ist.

Welche Aufwände und Zusatzleistungen sind zu beachten?

Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen gelten die folgenden Regelungen zu Aufwänden und Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind nicht im geschätzten Aufwand enthalten.

  1. Die Arbeitszeit beginnt bei der Ankunft am Aufladeort und endet nach dem Umzug am Abladeort. Allfällige Anfahrts- oder Rückfahrtkosten werden in der Offerte pauschal ausgewiesen.
  2. Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes zählt zu den Zusatzleistungen. Dies gilt insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch die Reinigungsservice Zürich vorgenommen werden müssen.
  3. Das Demontieren und Montieren komplizierter oder neuer Möbel, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen, zählt zu den Zusatzleistungen.
  4. Gewichtszuschlag: Für Gegenstände mit einem Eigengewicht ab 100 kg pro Objekt wird ein Zuschlag von CHF 150.- pauschal verrechnet. Für den Kundenberater ist dies bei der Besichtigung nicht immer ersichtlich. Bitte klären Sie eventuelle Schwergewichte ab und teilen Sie uns diese umgehend mit. Klavierzuschlag: Beim Transport eines Standklaviers wird ein Zuschlag von CHF 250.- pauschal verrechnet.
  5. Das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw. zählt zu den Zusatzleistungen.
  6. Zusätzlich berücksichtigt wird der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone erfolgen muss.
  7. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen zählen zu den Zusatzleistungen.
  8. Zusätzlich berücksichtigt werden Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder wenn das Transportfahrzeug oder der Möbellift wegen gesperrter oder aufgerissener Strassen nicht vor das Haus gefahren werden kann. Dasselbe gilt für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals, welche die Reinigungsservice Zürich nicht verschuldet hat.
  9. Angemessene Zuschläge werden für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen erhoben, soweit diese Umstände bei der Preisvereinbarung nicht ausdrücklich berücksichtigt wurden. Hinzu kommen Mehrkosten durch Umwege, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind.
  10. Tarif und Aufwand werden anhand des aufgelisteten Umzugs-, Lagerungs- und Entsorgungsgutes kalkuliert. Deshalb ist es massgeblich, dass das aufgelistete Gut kontrolliert wird und uns auch zwischenzeitliche Änderungen umgehend mitgeteilt werden. Bei Abweichungen können Mehrkosten anfallen.

Wovon hängt der Aufwand ab?

Der Aufwand hängt unter anderem von der Grösse und Möblierung der Wohnung, den Eigenleistungen, der Distanz zwischen altem und neuem Wohnort sowie zwischen Strasse und Haus, dem Stockwerk, der Art des Treppenhauses und dem Lift ab.

Die Richtpreistabelle wurde aufgrund unserer langjährigen Erfahrung zusammengestellt. Je nach individueller Situation können die Richtwerte wesentlich über- oder unterschritten werden.

Artikel 4 – Bezahlung

  • Umzug: Beträge unter CHF 1000.- sind direkt in Bargeld an den Teamleiter zu bezahlen. Beträge ab CHF 1000.- können direkt in Bargeld an den Teamleiter oder per Rechnung bezahlt werden.
  • Reinigung: Der vereinbarte Pauschalpreis ist bei der Übergabe in Bargeld an den Teamleiter zu bezahlen.
  • Übersiedlung: 70% des offerierten Betrages sind per Vorauszahlung zu begleichen. Der Restbetrag ist nach Beendigung am Zielort in bar direkt an den Teamleiter zu bezahlen.

Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 30 Tagen werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.

Artikel 5 – Versicherung

  • Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Lieferwagen; kann nötigenfalls erhöht werden.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5 Mio. Deckung.

Oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Artikel 6 – Rücktritt des Auftraggebers

Bei einem begründeten oder unbegründeten Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Penalty von CHF 500.- verrechnet.

Artikel 7 – Rücktritt des Auftragnehmers

Die Reinigungsservice Zürich kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag vom Vertrag zurücktreten. Hält sie diese Frist nicht ein, muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

Artikel 8 – Besondere Vereinbarungen

Besondere Vereinbarungen sind schriftlich im Vertrag oder in der Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

Artikel 9 – Haftung

Die Reinigungsservice Zürich haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht wurden. Die Haftung beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

Die Reinigungsservice Zürich haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. Zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte wie Fernseher, Hi-Fi-Geräte und Computer benötigen eine geeignete Verpackung.

Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten usw. haftet die Reinigungsservice Zürich nur, wenn das Ein- und Auspacken durch ihre eigenen oder von ihr beauftragten Hilfspersonen erfolgt ist.

Die Haftung beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche.

Artikel 10 – Mängelrüge: Wie sind Schäden zu melden?

Der Kunde ist verpflichtet, das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter und innert 3 Tagen schriftlich der Reinigungsservice Zürich mitzuteilen.

Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.

Artikel 11 – Datenschutz

Daten, die der Reinigungsservice Zürich zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden ausschliesslich verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.

Persönliche Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

Artikel 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Für die Beurteilung aller zwischen den beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüche ist das Bezirksgericht Zürich zuständig.

Artikel 13 – Zügelshop und Onlinekauf

Lieferung und Versandkosten

Wir liefern nur in die Schweiz. Der Versand ist gratis im Umkreis von 40 km; weitere Standorte nach Absprache.

Preise und Zahlungskonditionen

Alle Preise, inklusive Versandgebühren, sind in Schweizer Franken (CHF) und inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Die Miete der Kartone gilt nur für bestehende Kunden bzw. Umzugskunden.

Rückgaberecht und Rückerstattung

Die Annullierung von Aufträgen mit mängelfreier Ware ist möglich. Sie muss sofort, spätestens aber 2 Tage nach Empfang der Ware erfolgen. Die Rückgabe des Umzugsmaterials erfolgt auf Gefahr der Kundschaft.

Die Rückerstattung erfolgt spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Ware.

Wohin erfolgt die Rücksendung oder Übergabe?

Rücksendung oder Übergabe an:

Reinigungsservice Zürich

Birmensdorferstrasse 421

8055 Zürich

044 500 40 60

info@reinigungsservice-zh.ch

Bei einer Rücksendung melden Sie sich unter info@reinigungsservice-zh.ch, um weitere Informationen zu Ihrer Rücksendung zu erhalten.

Copyright © 2022 Reinigungsservice Zürich, Birmensdorferstrasse 421, 8055 Zürich. Alle Rechte vorbehalten.