AGB

Stand: 14. September 2022

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reinigungsservice Zürich – nachfolgend “AGB” genannt – regeln den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen von der Reinigungsservice Zürich. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

Artikel 1 – Pflichten der Reinigungsservice Zürich
Die Reinigungsservice Zürich ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Reinigungsservice Zürich bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Artikel 2 – Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben mit bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann die einen Reinigungsservice Zürich angemessenen Zuschlag verlangen.

Artikel 3 – Preise
Die Preise werden entweder Pauschal/Kostendach oder nach Stundenaufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Aus vertraglichen und versicherungstechnischen Gründen wird ein Mindestaufwand von 3 Stundenverrechnet. Nach den 3 Stunden Mindestaufwand rechnen wir auf die Viertelstunde genau ab. Wir behalten uns vor in der Hochsaison einen Preiszuschlag zu verrechnen, der in der Offerte festgehalten ist.

Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände (Folgende Dienstleistungen gelten als Zusatzleistungen und sind nicht im geschätzten Aufwand mit einberechnet.):

  1. Die Arbeitszeit beginnt bei der Ankunft am Aufladeort und endet nach dem Umzug am Abladeort. Allfällige Anfahrts- oder Rückfahrtkosten werden auf der Offerte pauschal ausgewiesen.
  2. Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch Reinigungsservice Zürich vorgenommen werden müssen.
  3. Das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen.
  4. Gewichtszuschlag: Ein Gewichtszuschlag von CHF 150.- pauschal wird für Gegenstände mit einem Eigengewicht ab 100kg pro Objekt verrechnet. Für den Kundenberater ist dies bei der Besichtigung nicht immer ersichtlich. Bitte klären Sie eventuelle Schwergewichte ab und teilen Sie uns diese umgehend mit. Klavierzuschlag: Bei Transport eines Standklaviers wird ein Zuschlag von CHF 250.- pauschal verrechnet.
  5. Das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
  6. Der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat
  7. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen
  8. Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug oder Möbellift nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals das Reinigungsservice Zürich nicht verschuldet hat
  9. Ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind.
  10. Der Tarif und der Aufwand werden beide aus dem aufgelisteten Umzugs-, Lagerungs- und Entsorgungsgut kalkuliert. Deshalb ist es massgeblich, dass das aufgelistete Gut kontrolliert wird und uns auch zwischenzeitliche Änderungen umgehend mitgeteilt werden. Bei Abweichungen zum Gut können eventuelle Mehrkosten anfallen.

Der Aufwand hängt von verschiedenen Faktoren ab: Grösse und Möblierung der Wohnung, Eigenleistungen, Distanz vom alten zum neuen Wohnort bzw. von der Strasse zum Haus, Stockwerk, Art des Treppenhauses, Lift usw. Diese Richtpreistabelle haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie zusammengestellt. Je nach individueller Situation kann sie wesentlich über- oder unterschritten werden.

Artikel 4 – Bezahlung
Umzug: Beträge unter CHF 1000.- sind direkt in Bargeld an den Teamleiter zu bezahlen. Beträge ab CHF 1000.- können direkt in Bargeld an den Teamleiter oder per Rechnung bezahlt werden.

Reinigung: Der ausgemachte Pauschalpreis ist an der Übergabe in Bargeld an den Teamleiter zu bezahlen.

Übersiedlung: Bei einer Übersiedlung muss 70% des offerierten Betrages per Vorauszahlung beglichen werden. Der Restbetrag ist nach Beendigung am Zielort in Bar direkt an den Teamleiter zu bezahlen.

Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 30 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.

Artikel 5 – Versicherung
Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Lieferwagen (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5 Mio. Deckung. Oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Artikel 6 – Rücktritt des Auftraggebers
Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Penalty von CHF 500.- verrechnet.

Artikel 7 – Rücktritt des Auftragnehmers
Die Reinigungsservice Zürich kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

Artikel 8 – Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

Artikel 9 – Haftung
Die Reinigungsservice Zürich haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Die Reinigungsservice Zürich haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Reinigungsservice Zürich nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Reinigungsservice Zürich beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Reinigungsservice Zürich beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

Artikel 10 – Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innert 3 Tagen der Reinigungsservice Zürich schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.

Artikel 11 – Datenschutz
Daten, die der Reinigungsservice Zürich zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.
Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

Artikel 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Das zuständige Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüchen gilt das Bezirksgericht Zürich.

Artikel 13: Zügelshop und Onlinekauf.

  • Lieferung und Versandkosten
    Wir liefern nur in die Schweiz, Versand ist gratis.
    Versand gratis 40 km Umkreis / Weitere Standorte nach Absprache
  • Preise und Zahlungskonditionen
    Alle Preise, inklusive Versandgebühren, sind in Schweizer Franken (CHF) und inklusive Mehrwertsteuer.
    Miete der Kartone gilt nur für bestehende Kunden bzw. Umzugskunden.
  • Rückgaberecht
    Die Annulierung von Aufträgen mit mängelfreier Ware ist möglich und hat sofort, spätestens aber 2 Tage nach Empfang der Ware zu erfolgen. Die Rückgabe des Umzugmaterials auf Gefahr der Kundschaft.

Die Rückerstattung erfolgt spätenstens 48h nach Erhalt der Ware.

Rücksendung oder Übergabe an:

Reinigungsservice Zürich
Birmensdorferstrasse 421
8055 Zürich

T 044 500 40 60
info@reinigungsservice-zh.ch

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